Was ist das Dienstleistermodell?
Das Persönliche Budget stellt LeistungsempfängerInnen frei, wie sie ihren Hilfebedarf decken, solange dies im Sinne der Zielvereinbarung geschieht. Im Arbeitgebermodell müssen sich LeistungsempfängerInnen alle Verwaltungs-, Personal- und Organisationsaufgaben selbst kümmern. So kommt mit großer Freiheit auch große Verantwortung einher, denn als unabhängige ArbeitgeberInnen müssen sie vielzählige Pflichten wahrnehmen. Wie in einer Firma müssen Stellenausschreibungen verfasst und veröffentlicht, Bewerbungsgesprächegeführt, Arbeitsverträge ausgearbeitet und abgeschlossen, Dienstpläne erstellt und Teams zusammengestellt werden. Überdies müssen auch alle Gesetze und Regeln im Arbeitsrecht (Urlaub, Krankheit, Kind krank, Kündigungsfristen etc.) und der Arbeitsschutz eingehalten, Löhne, Steuern und Krankenversicherung angemeldet und pünktlich ausgezahlt, Nachweise für die Leistungsträger geführt werden und vieles mehr.
Es wird schnell deutlich, dass das Arbeitgebermodell von zahlreichen Pflichten umrahmt ist. Diese haben in erster Instanz nur wenig mit dem eigentlichen Zweck, nämlich der Deckung des Hilfebedarfs, zu tun. Letztlich bedeutet dies neben dem hohen Maß an Verantwortung vor allem, dass der Mensch mit Behinderung sehr viel Zeit in die Organisation seiner Assistenz investieren muss.
Im Dienstleistermodell behält man sämtliche Freiheiten bei, die mit dem Persönlichen Budget einhergehen. Jedoch sind die Assistenzkräfte nicht bei den LeistungsempfängerInnen eingestellt, sondern bei einem Assistenzdienst. Welche Leistungen wann, wo, wie und von wem erbracht werden wird von Ihnen weiterhin selbst bestimmt. Der Unterschied zum Arbeitgebermodell liegt darin, dass die bürokratischen und gesetzlichen Pflichten auf den Dienstleister übergehen. Auf diesem Wege wird die gesamte Organisation und Verwaltung von diesem übernommen, womit sich Ihr Fokus auf die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen richten kann. Zudem hat man bei unvorhersehbaren Situationen immer einen Ansprechpartner zur Seite, der das Arbeitgeberrisiko übernimmt und auch für die Qualitätssicherung einsteht. Vorzüge, die das Dienstleistermodell für viele Menschen mit Behinderung zu einer passenden Lösung machen.
Wem steht persönliche Assistenz zu?
Leistungsberechtigt sind Menschen mit Behinderung und von einer Behinderung Bedrohte jeden Alters. Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Steht mir persönliche Assistenz zu?
Da Sie sich gerade auf dieser Webseite umsehen, lautet die Antwort wahrscheinlich „ja“. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die wir für Sie prüfen können. In den meisten Fällen haben Sie als behinderter Mensch Anspruch auf persönliche Assistenz. Die Prüfung der Voraussetzungen ist Teil unserer umfassenden Hilfe bei der Antragstellung und für Sie kostenfrei, wenn Sie sich für uns entscheiden.
Was unterscheidet die Selbstbestimmt Leben UG von anderen Dienstleistern?
Wir sind der deutschlandweit einzige Dienstleister, der sich auf blinde und sehbehinderte Menschen spezialisiert hat. Dadurch ist für unsere AssistentInnen vieles selbstverständlich, was sonst langwierig beigebracht werden muss. Wir verstehen uns außerdem als Dienstleistungsunternehmen, das für seine Kunden stets die bestmögliche Lösung findet. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, beraten und betreuen wir unsere KlientInnen allumfänglich. Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand, wobei Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.
Wo muss ich die Assistenz beantragen?
Es gibt, je nach Fall, unterschiedliche Leistungsträger, bei denen die Assistenz beantragt werden muss, z.B. Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sozialhilfeträger, Pflegekassen und die Integrationsämter. Für unsere KundInnen übernehmen wir die Ermittlung des oder der korrekten Leistungsträger – und noch vieles mehr.