Antragstellung oder „Wie bekomme ich, was mir zusteht?“

Eine der größten Hürden bei der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen im Allgemeinen und persönlicher Assistenz im Speziellen ist die Antragstellung bei Behörden und Leistungsträgern.

Viele behinderte Menschen, insbesondere solche mit Sinnesstörungen wie Blinde und Sehbehinderte, wissen überhaupt nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Tipp: Es ist meistens viel mehr, als sie glauben!

Oft wurde ihnen schon von offizieller Seite gesagt, sie hätten keinen Anspruch – gern von den Behörden, die letztlich über die Auszahlung des Budgets entscheiden. Das ist in den allermeisten Fällen nicht korrekt!

Es gibt zwar bestimmte Kriterien, die Leistungen ausschließen. So führen zum Beispiel ein zu hohes Vermögen oder Einkommen zum Ausschluss, doch es gelten hier hohe Freigrenzen, die nur ein sehr kleiner Teil der Behinderten tatsächlich überschreiten dürfte.

Der einfache Weg

Wenn Sie unser Team beauftragen, Ihre persönliche Assistenz zu organisieren, helfen wir Ihnen vollumfänglich bei der Antragstellung.

Das bedeutet wir

  • prüfen, ob Sie Anspruch haben
  • ermitteln den oder die korrekten Leistungsträger für Ihren Fall
  • verfassen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag an den oder die Leistungsträger
  • bereiten Sie auf Ihre Budgetkonferenz vor
  • nehmen auf Wunsch auch an der Budgetkonferenz teil
  • prüfen Ihren Bescheid und empfehlen (ggf. mit anwaltlicher Unterstützung), ob ein Widerspruch nötig oder sinnvoll scheint
  • schreiben den Widerspruch, falls nötig

Das Ziel unseres Teams ist dabei immer, die für Sie beste Lösung zu erreichen.

 

Die Alternative

Wenn Sie unser Team nicht beauftragen möchten oder Sie allgemein erst einmal eine Beratung zu den Möglichkeiten für behinderte Menschen beraten werden wollen, können Sie das Angebot der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) nutzen.

Seit 2017 wurden rund 500 EUTB-Beratungsstellen in ganz Deutschland geschaffen, die über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen informieren und beraten.

Nicht jede EUTB weiß dabei alles über die speziellen Bedürfnisse der blinden und sehbehinderten Menschen. Deshalb finden Sie hier die Beratungsstellen, die sich besonders mit diesem Thema auskennen. Die Nutzung ist nicht regional gebunden, die Beratung können Sie deutschlandweit z.B. telefonisch in Anspruch nehmen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei, da die EUTB vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert werden.